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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2017 - L 8 SO 129/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,95555
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2017 - L 8 SO 129/17 B ER (https://dejure.org/2017,95555)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.07.2017 - L 8 SO 129/17 B ER (https://dejure.org/2017,95555)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - L 8 SO 129/17 B ER (https://dejure.org/2017,95555)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2017 - L 8 SO 129/17
    Beides ist nach Aktenlage nicht der Fall, weil sein Vater selbst nicht in der Lage ist, den Antragsteller materiell zu unterstützen (zu diesem Erfordernis der Unterhaltsgewährung vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - C-200/02 - Rn. 43) und auch nicht freizügigkeitsberechtigt nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU ist.
  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2017 - L 8 SO 129/17
    Da der Antragsteller zur Überwindung seiner Notlage bereits nach einfachem Recht einen Anordnungsanspruch auf laufende existenzsichernde Leistungen glaubhaft gemacht hat, muss im vorliegenden Rechtsstreit die in Rechtsprechung und Literatur sehr umstrittene Frage nicht beantwortet werden, ob nicht erwerbstätige ausländische Staatsangehörige vom Bezug existenzsichernder Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII überhaupt ausgeschlossen sein können (vgl. zum Meinungsstand BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2507/16 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2018 - L 8 SO 134/18

    Sozialhilfe in Form der Kostenübernahme für die Betreuung in einer stationären

    Eine besondere Härte kann sich insbesondere aus schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben, etwa im Falle einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit (Senatsbeschluss vom 13. Juli 2017 - L 8 SO 129/17 B ER -) oder einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2018 - L 7 AS 430/18 ER-B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2020 - L 8 SO 118/20
    Diese Voraussetzungen sind beispielsweise für die Hilfe zur Krankheit bei Notwendigkeit einer unaufschiebbaren Krankenbehandlung (zu § 23 SGB XII in der bis zum 28.12.2016 geltenden Fassung: BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 8 SO 9/13 R - juris Rn. 28), bei schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die zu einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit führen (Senatsbeschluss vom 13.7.2017 - L 8 SO 129/17 B ER -) oder einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.3.2018 - L 7 AS 430/18 ER-B -) angenommen worden.
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